Rahmenbedingungen

Alles beginnt mit der Vereinbarung eines Erstgesprächs. Sollte ich bei Ihrem Anruf persönlich nicht erreichbar sein, sprechen Sie mir auf die Mobilbox oder schreiben Sie mir ein SMS oder eine E-Mail. Während der Woche melde ich mich verlässlich innerhalb von 24h bei Ihnen.

Das Erstgespräch dient einem gegenseitigen Kennenlernen sowie einer Abklärung Ihrer Themen und meines Angebots. Es werden alle weiteren Rahmenbedingungen einer möglichen Therapie geklärt. 

Eine Therapieeinheit dauert 50 Minuten. Die Intervalle zwischen den einzelnen Sitzungen sowie die Dauer der Therapie richten sich nach Ihren Themen und Vorstellungen. Dazu gebe ich Ihnen gerne Empfehlungen im Erstgespräch.


Kosten:

1 Einzeleinheit Psychotherapie oder Klinisch-psychologische 

  • Beratung à 50 Minuten (auch Erstgespräche) 105€
  • Paargespräch (Angehörigengespräch) à 90 Minuten 170€
  • Supervision à 45 Minuten 105€ (exkl. Ust.)
  • Supervision für Klinische Psychologinnen und Gesundheitspsychologinnen in Ausbildung à 45 Minuten 70€ (exkl. Ust.)
  • Vorträge, Seminare nach Vereinbarung

Als Psychologin und Psychotherapeutin bin ich nach §37 des Psychologengesetzes und §15 des Psychotherapeutengesetzes der absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Als Selbstzahler genießen Sie auch bei der Krankenkasse völlige Anonymität.

Sie haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenzuschuss durch Ihre Krankenversicherung zu stellen. Wird dieser genehmigt, erstatten Ihnen die Kassen einen Teil meines Honorars zurück:

  • Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) refundiert einen Kostenzuschuss in der Höhe von € 31,50,- pro Psychotherapieeinheit (Einzelsitzung) 
  • Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) - € 42,40,-
  • Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) - € 45,-
  • Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVA) - € 45,-

Die Krankenkassen leisten nur einen Zuschuss, wenn eine sogenannte krankheitswertige Störung (Diagnose nach ICD 10) vorliegt, da die Sozialversicherung nur Krankenbehandlung finanzieren darf.

Um den Zuschuss zu erhalten, benötigen Sie eine Bestätigung Ihrer/Ihres praktischen Ärztin/Arztes darüber, dass Sie sich spätestens vor der zweiten Psychotherapiesitzung einer ärztlichen Untersuchung unterzogen haben. Diese Untersuchung dient dazu, eventuelle körperliche Erkrankungen abzuklären, die eine seelische Problematik vielleicht (mit-) bedingen. 

Ihre Termine sind extra für Sie reserviert. Ich bitte Sie Terminabsagen bis 24h vor dem geplanten Termin per Anruf oder SMS bekanntzugeben. Im Falle späterer Absagen werden die Behandlungskosten zur Gänze verrechnet.